Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Sie wegen längerer Krankheit ihren Beruf nicht mehr ausüben und kein Geld mehr verdienen können, sollten Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen dann eine monatliche Leistung aus, solange Sie krank sind und nicht arbeiten können. Es sind alle Krankheiten versichert, die zur Berufsunfähigkeit führen – egal ob körperliche Krankheiten am Bewegungsapparat, den Organen, Folgen eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls usw. Es sind auch psychische Erkrankungen und Unfallfolgen versichert. Es geht nur darum, ob Sie aufgrund der Erkrankung nicht mehr Ihren Beruf wie vorher ausüben können. Laut verschiedenen Studien werden im Schnitt etwa 20-30% aller Berufstätigen im Laufe ihres Berufslebens berufsunfähig. Daher sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben.

Was zahlt der Staat bei Berufsunfähigkeit?

Der Staat zahlt über die gesetzliche Rentenversicherung tatsächlich gar nichts im Falle der Berufsunfähigkeit, sondern nur bei Erwerbsunfähigkeit. Der Unterschied zwischen beiden Begriffen ist, dass es bei der Berufsunfähigkeit darum geht, dass Sie ihren eigenen Beruf nicht mehr ausüben können und bei der Erwerbsunfähigkeit darum, ob Sie noch Ihren Beruf oder irgendeine andere Tätigkeit ausüben könnten. Ein Beispiel: Ein Handwerker kann wegen Knieproblemen seinen Beruf nicht mehr ausüben und wäre damit berufsunfähig. Die Knieprobleme wären bei einer Bürotätigkeit allerdings kein großes Hindernis. Daher wäre der Handwerker zwar berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig. Somit würde der Staat keine Leistung auszahlen. Es ist also relativ schwierig die Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit zu erhalten. Zusätzlich wäre die ausgezahlte Leistung nicht sonderlich hoch. Es wird zwischen der vollen und der halben Erwerbsminderungsrente unterschieden. Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie weniger als 3 Stunden pro Tag am „allgemeinen Arbeitsmarkt“ tätig sein können und die halbe Erwerbsminderungsrente, wenn Sie zwischen 3 bis 6 Stunden pro Tag am „allgemeinen Arbeitsmarkt“ tätig sein können. Darin ist auch der Verweis auf Tätigkeiten verbunden, die Sie gar nicht ausüben möchten oder wo Sie viel weniger verdienen würden als vorher. Wenn Sie theoretisch noch irgendeine Tätigkeit ausüben können für mehr als 3 oder 6 Stunden, erhalten Sie gar keine oder nur die halbe Leistung.

Leistungen der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Wenn Sie 3.000€ Brutto und somit 1.894€ Netto verdienen, dann erhalten Sie nur eine volle Erwerbsminderungsrente von gerade einmal 876€, die halbe Erwerbsminderungsrente liegt nur bei 438€. Für durchschnittlich verdienende Angestellte, die von Ihrem Einkommen gut leben können, bedeutet das dann ein Leben auf Sozialhilfe- bzw. Hartz-IV-Niveau, bei dem Sie sich kaum noch etwas leisten können. Daher ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich am sinnvollsten. Je früher Sie eine BU-Versicherung abschließen, desto günstiger ist der Beitrag und desto einfacher bekommen Sie den Vertrag überhaupt noch. Denn im Laufe der Jahre kommen oft die eine oder andere Vorerkrankung hinzu, die den Abschluss eine Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren oder häufig sogar unmöglich können.

Varianten der Berufsunfähigkeitsversicherung

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